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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen49
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige einen Stammumfang von mindestens 14 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Die entlang des Flamingoweges festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern kann für einen Sielanschluß der Gewerbefläche bis zu einer Breite von 5 Metern unterbrochen werden.