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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt50
    schluessel
    • §2 Nr. 22.
    text
    • Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Die festgesetzten Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Ausnahmsweise kann diese Fläche weniger als 12 m² betragen, sofern bauliche Maßnahmen eine gleichwertige vitale Wurzelentwicklung gewährleisten. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan