Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift:
Auf dem Flurstück 3103 der Gemarkung Niendorf ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Klubhaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Private Sportanlage" notwendigen Räumen zulässig.