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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg45
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Für den nach der Planzeichnung zu erhaltenden Baum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Der Ersatzbaum muss einen Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die nach der Planzeichnung zu pflanzenden Bäume sind kleinkronige Bäume zu verwenden. Diese Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan