Das festgesetzte Gehrecht im westlichen Bereich des Flurstücks 3851 der Gemarkung Eppendorf umfasst die Befugnis der Deutschen Bahn zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche zur fußläufigen Erreichung der Bahnflächen für Wartungsarbeiten zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.