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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel14(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.1
    text
    • Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert: 1. In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung „Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche)“ als Festsetzung „reines Wohngebiet“, in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen.