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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Klostertor10
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstelung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, unzulässig.