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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland20-Harburg58
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Auf den mit „C" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. In diesen Bereichen sind, mit Ausnahme der Büro- und Verwaltungsgebäude nach Nummer 1, die nach Südosten gerichteten Außenwände der Gebäude geschlossen auszubilden. Zulässig sind hier nur Fenster und Türen von Büro-, Verwaltungs- und Sozialräumen sowie von Betriebswohnungen.