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    xpVersion
    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf10
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan