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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel45-Wellingsbuettel19
    schluessel
    • §2 Nr. 21
    text
    • Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan