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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld19
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des reinen Wohngebiets sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern des Gebäudes geschaffen werden.