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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek15
    schluessel
    • §3 Nr.1.1
    text
    • In den Wohngebieten sowie auf den Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen gelten nachstehende gestalterische Festsetzungen: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden sind mit roten bis blauroten Ziegelsteinen zu ver-blenden; untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien ausgeführt werden, wenn Verblendmauerwerk vorherrschend bleibt. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude in Material und Farbgebung gestalterisch anzupassen.