Für Wohngebäude sind nur Satteldächer und Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 45 Grad, für untergeordnete Gebäude, Garagen und überdachte Stellplätze zwischen 25 Grad und 45 Grad zulässig. Es sind rote Dachpfannen zu verwenden.