Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m,
zweigeschossigen Geschäftshäusern 7,5 m,
dreigeschossigen Geschäftshäusern 10,0 m,
viergeschossigen Geschäftshäusern 13,0 m,
fünfgeschossigen Geschäftshäusern 16,0 m.