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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt52-Eppendorf9-Gross-Borstel11
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • In den Mischgebieten sind in Wohngebäuden die Schlaf- räume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.