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    xpVersion
    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel46
    schluessel
    • § 2 Nr. 6
    text
    • In den urbanen Gebieten „MU 2“ und „MU 3“ und auf den Flächen für den Gemeinbedarf 2 und 3 sind private Stellplätze ausschließlich innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze und in Tiefgaragen zulässig. Im urbanen Gebiet „MU 1“ und auf der Fläche für den Gemeinbedarf 1 dürfen ausnahmsweise die Baugrenzen für Tiefgaragen überschritten werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan