• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_f06e89c4-7376-4379-a2a2-2cb53dc1845a

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_f06e89c4-7376-4379-a2a2-2cb53dc1845a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack16
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Die Außenwände von Gebäuden sind als rotes oder rotbraunes Ziegelmauerwerk auszuführen. Für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden, die 30 vom Hundert (v.H.) der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten, ist außerdem weiß, braun und grün angestrichenes Holz sowie Holz in Naturfarbe zulässig. Für Nebengebäude ist außerdem weißer Putz zulässig. Sätze 1 bis 3 gelten nicht für bauliche Anlagen, die ausschließlich der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen (zum Beispiel Maschinenhallen und Gewächshäuser).