Im Sondergebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen
Leuchtmitteln zum Beispiel in Form von Natrium-
Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen
auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen
und nach oben und zu den inneren und äußeren
Grünflächen hin abzuschirmen oder so herzustellen, dass
direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden
werden.