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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt138
    schluessel
    • §2 Nr. 11
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 10 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen. Es ist für je angefangene 250 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen mindestens ein klein-/ mittelkroniger Laubbaum oder für je angefangene 500 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan