Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Bremer Straße sind in den Gebäuden die Wohn- und Schlafräume nicht in den der Bremer Straße zugewandten Gebäudeteilen anzuordnen. Außerdem sind an solchen Gebäudeseiten bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Fenstern und Türen vorzusehen.