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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Eilbek14
    schluessel
    • §2 Nr.19
    text
    • Für festgesetzte Baumanpflanzungen und für Ersatzanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Geländeaufhöhungen oder -abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig.