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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Jenfeld18
    schluessel
    • §3 Nr.3
    text
    • Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Außenwände von zwei- und dreigeschossigen Gebäuden sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Balkonen, Loggien und Erkern sowie Betonung der Hauseingänge. Die Erdgeschosse dieser Gebäude sind durch die Anlage von Terrassen gegenüber den Obergeschossen gestalterisch abzusetzen.