Die nicht von Anlagen des Hochbaues überdeckten Flächen im Bereich der U-Bahnüberbauung sind nach folgenden Maßgaben gärtnerisch anzulegen:
Mindestens 50 v.H. sind mit durchwurzelbarem Substrat in einer Schichtstärke von 0,4 m zu überdecken und zu mindestens 20 v.H. mit Stauden zu bepflanzen.