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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne29-Tonndorf28-Wandsbek68
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In den reinen Wohngebieten sind außerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze und Garagen weitere Stellplätze nur als Tiefgaragen zulässig; ausgenommen sind die reinen Wohngebiete entlang der Straßen Eckerkoppel und Am Stadtrand. Auf den mit „(M)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Tiefgaragen unzulässig.