Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freibad - Sportzentrum" sind Sport- und Schwimmhallen sowie Außentrainingsanlagen, Freibadeinrichtungen und Freizeit- und Spielanlagen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie ergänzende, untergeordnete Gastronomieeinrichtungen zulässig.