• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_f806f4e9-bfce-47cb-b073-ce5765c25d97

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_f806f4e9-bfce-47cb-b073-ce5765c25d97
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack17
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Die Außenwände von baulichen Anlagen sind als rotes oder rotbraunes Ziegelmauerwerk auszuführen. Für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden, die 30 vom Hundert der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten, ist außerdem weiß, braun und grün angestrichenes Holz sowie Holz in Naturfarbe zulässig. Für Nebengebäude sind außerdem weiße Putzflächen zulässig.