Im Kerngebiet südlich der Rodigallee kann die Überschreitung der westlichen Baugrenze der viergeschossig überbaubaren Fläche nach Westen hin als Auskragung in allen Obergeschossen bis zu 4,0 m zugelassen werden, soweit es funktionell oder konstruktiv erforderlich ist. Über der Oberkante der fertigen Straßendecke ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.