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    xpVersion
    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg64
    schluessel
    • §2 Nr.1.1
    text
    • Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Im Sondergebiet Einkaufszentrum sind Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von zusammen maximal 26.500 m² zulässig. Der Anteil der Shop-Flächen bis 400 m² Verkaufsfläche darf insgesamt 8.800 m² Verkaufsfläche nicht übersteigen. Zusätzlich sind Dienstleistungs und Gastronomiebetriebe (wie zum Beispiel Reisebüros, Apotheken, Frisöre, Verzehrstände, Cafés) sowie Büronutzungen zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan