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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf3
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Ladengebäuden 5,0 m, fünfgeschossigen Wohngebäuden 16,0 m. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.