An den zu den Straßen Kehrwiederspitze und Am Sandtorkai sowie den zur geplanten Brücke über den Sandtorhafen gerichteten Gebäudeseiten ist ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude vorzunehmen.