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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn49
    schluessel
    • §2 Nr. 13
    text
    • Außenleuchten sind zum Schutz von Fledermäusen, Vögeln und Insekten ausschließlich zum Zwecke der verkehrssicheren Nutzung der öffentlichen und privaten Frei- und Verkehrsflächen und nur mit Leuchtmitteln mit warmweißem Farbspektrum kleiner 2200 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf Gehölzflächen und Fledermausquartiere ist unzulässig. Die Lichtquellen sind zeitlich und in ihrer Anzahl und Lichtstärke auf das für die Beleuchtung notwendige Maß zu beschränken.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan