• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_faaf874f-8c0c-4ba1-9898-d4544a25e9ba

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_faaf874f-8c0c-4ba1-9898-d4544a25e9ba
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf85
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.