Für die im Mischgebiet und auf der Fläche für den besonderen Nutzungszweck „Verwaltungsgebäude" zur Wellingsbütteler Landstraße, zur Fuhlsbüttler Straße und zur Bahnanlage gerichteten Aufenthaltsräume muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.