Für die Bebauung des Flurstücks 3060 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die Wohngebäude entlang des Volksdorfer Wegs sind giebelständig anzuordnen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn das Gesamtbild der Anlage nicht beeinträchtigt wird. Die Dachneigung ist hierbei innerhalb zusammengehöriger Gruppen einheitlich zu gestalten und soll 45 Grad nicht unterschreiten.