• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_fd4c9143-4d4c-40c2-9908-8fdfd6d10163

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_fd4c9143-4d4c-40c2-9908-8fdfd6d10163
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld73
    schluessel
    • § 2 Nr. 17.4
    text
    • Für alle gewerblichen Aufenthaltsräume muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 40 dB(A) in Aufenthaltsräumen tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen. Zudem ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung besteht.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan