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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge10(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.1
    text
    • In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 10 vom 22. Februar 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 42) wird folgende Vorschrift angefügt: „8. In den Kerngebieten zwischen Hein-Möller-Weg - Sander Damm - Lohbrügger Markt - Ludwig-Rosenberg-Ring -sowie südlich des Ludwig-Rosenberg-Ring bis zu den Bahnanlagen beiderseits der Alten Holstenstraße zwischen Arbeitsamt und Finanzamt sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §331 der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“