In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash-, Tennishallen und Bowlingbahnen) unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Betriebsangehörige sind in einer Tiefe von maximal 15 m, gemessen von der Baugrenze entlang der Straße Am Aschenland, vorzusehen.