• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_ff6c72a7-f876-4c3f-af56-8417a2ca9fe7

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_ff6c72a7-f876-4c3f-af56-8417a2ca9fe7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli37
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In den Kerngebieten und im Mischgebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfiihr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.