Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau im Bereich der Bäume mindestens 1 m betragen.
In $ 2 wird folgende Nummer 4 angefügt:
„4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiets südlich Cuxhavener Straße ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). maßgebend. In diesen Gebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichrungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Im übrigen bleiben die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen der Gewerbeqebiete bestehen.“
Auf dem Flurstück 1267 der Gemarkung Dockenhuden sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände der Gebäude mit roten Mauerziegeln zu verblenden. Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 60 Grad zulässig; für die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.
In den mit '(A)' gekennzeichneten Fassadenbereichen des allgemeinen Wohngebiets ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in immer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
Im Kerngebiet sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile im Blockinnenbereich als Flachdach auszuführen, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend extensiv zu begrünen.
In den Mischgebieten sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe
unzulässig. Außerdem sind in den Teilen des Mischgebietes,
die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen
geprägt sind, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im
Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes
vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505) unzulässig.
Ausnahmen von Vergnügungsstätten in den übrigen
Teilen der Mischgebiete werden ausgeschlossen.
Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.
Straßenabschnitte, an denen Überfahrten für Betriebe mit erheblichen Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere für Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagereibetriebe und ähnliche Betriebe nicht zulässig sind.