In den Gewerbegebieten sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei Gruppenhausbebauung mit Sielanschlüssen 450 qm, bei Reiheneinzelhäusern 200 qm nicht unterschreiten.
Bei einigen am Alsterufer belegenen rot umrandeten Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 5000 qm betragen.
Im Mischgebiet sind Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebietes werden ausgeschlossen.
Für die Ausführung des Bebauungsplanes gelten nachstehende Vorschriften Im Sondergebiet „Sportzentrum" sind die Errichtung und Nutzung von Sportanlagen sowie diesen dienenden Anlagen zulässig. Es sind an maximal 22 Tagen im Jahr Sport und sonstige Großveranstaltungen zulässig. Wenn an sieben bis zwölf Tagen im Jahr Tennisgroßveranstaltungen stattfinden, dürfen zusätzlich an maximal zehn Tagen weitere Großveranstaltungen stattfinden.
Für die Großveranstaltungen gelten folgende Bedingungen:
Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. zu Staunässe führen, sind unzulässig.
Auf den Stellplatzflächen der Dauerkleingärten ist nach jedem dritten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen; im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.
Für die Kleinsiedlungsgebiete gelten außerdem nachstehende Vorschriften:
Auf der mit C gekennzeichneten Fläche (Randersweide) ist nur ein zur Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig.
Zusatz für W2o und M2o - Gebiet
Je Grundstück werden bis zu 2 Wohnungen zugelassen unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen der Abwasserverordnung von 1940 eingehalten werden.