XP_TextAbschnitt



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  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_408029c3-0e8f-44b2-9a2b-53e76b3e8641

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_408029c3-0e8f-44b2-9a2b-53e76b3e8641
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland14
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_4082fd65-e247-47bd-834c-e529c9cb689b

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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen19-Ottensen51
    schluessel
    • §2 Nr.17
    text
    • Entlang der Bahnanlagen sind in den reinen und allgemeinen Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten an der Friedensallee die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_4084271f-64af-41a0-9a54-b009e55af1a8

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_4084271f-64af-41a0-9a54-b009e55af1a8
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek15
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • In den Gewerbegebieten sind auf den mit „C" bezeichneten Flächen luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmer!, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig. Auf den mit „D" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets werden Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Auf der mit „E" bezeichneten Fläche sind Handels- und Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, Artikel ausstellen oder lagern.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40860d39-a9ee-4dc3-ab62-c6bed4b753d4

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40860d39-a9ee-4dc3-ab62-c6bed4b753d4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D238A
    schluessel
    • Nr. 2.3
    text
    • Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g); 7,00 m für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g); 24,0 m für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g).
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40a179a7-a8f6-42f2-932c-21f79bb39342

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40a179a7-a8f6-42f2-932c-21f79bb39342
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen3(2Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.6.1
    text
    • In dem mit „A“ bezeichneten Bereich: Die Festsetzung „Industriegebiet“ wird in die Festsetzung „Gewerbegebiet“ geändert. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5m festgesetzt. Eine Überschreitung der Traufhöhe ist in Eckausbildungen um 4 m zulässig. Die Außenwände von Gebäuden entlang der Kieler Straße sind mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder zu verblenden. Aus der Fassade räumlich und im Fassadenmaterial abgesetzte vertikale Zonierungen sind zulässig.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40af0bf3-93aa-43d6-9b0a-969e7a0fa6a9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40af0bf3-93aa-43d6-9b0a-969e7a0fa6a9
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40af0bf3-93aa-43d6-9b0a-969e7a0fa6a9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt77
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • In den Erdgeschossen des allgemeinen Wohngebiets an der Möllner Landstraße sind nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe zulässig.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40b5a714-85b9-489e-bbf2-ac8df44b1249

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40b5a714-85b9-489e-bbf2-ac8df44b1249
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40b5a714-85b9-489e-bbf2-ac8df44b1249
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel23-Langenhorn83
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege, ebenerdige Stellplätze und Terrassen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40bcb40e-2dce-4782-8523-bd63b0a4e529

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40bcb40e-2dce-4782-8523-bd63b0a4e529
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40bcb40e-2dce-4782-8523-bd63b0a4e529
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek56(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.1
    text
    • Die beigefügte „Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 56“ wird dem Gesetz hinzugefügt.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40c06d29-ce35-4e89-8838-1c1398ac0ba6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40c06d29-ce35-4e89-8838-1c1398ac0ba6
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40c06d29-ce35-4e89-8838-1c1398ac0ba6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity3
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses muss auf mindestens 4,5 m über der angrenzenden Straßenoberkante und der angrenzenden Grünfläche liegen. Ausnahmsweise kann im Erdgeschoss eine Galerie eingebaut werden, wenn das Galeriegeschoss eine Grundfläche von höchstens 50 v.H. der Grundfläche des Erdgeschosses einnimmt. In diesem Fall kann die Zahl der Vollgeschosse durch das Galeriegeschoss überschritten werden. Die Galerieebene muss einen Abstand von mindestens 1 m von der Innenseite der Außenfassade einhalten, wenn die Fassade transparent gestaltet ist.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40c20537-9c4b-4d88-bb10-3f9d45792b4b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40c20537-9c4b-4d88-bb10-3f9d45792b4b
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_40c20537-9c4b-4d88-bb10-3f9d45792b4b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D83
    schluessel
    • Hammerbrook13 §2 Nr.6.1
    text
    • 6. In den Kerngebieten gilt: 6.1 für Wohnungen: Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.