Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehören-den Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzu¬rechnen. Berech-nungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper und die Anzahl der fest¬gesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschoss.
Für den nach der Planzeichnung anzupflanzenden Einzelbaum
ist eine Blutbuche mit einem Stammumfang von
mindestens 40 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
zu verwenden.
Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Sondergebiet die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 5977, 2638 und 4757 der Gemarkung Eidelstedt des Bezirks Eimsbüttel zugeordnet.
Auf der mit „F" bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets sind nur Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.
Auf der Fläche zur Erhaltung von Knicks sind bei Abgang heimische und standortgerechte Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten sind so durchzuführen, dass Charakter und Aufbau des Knicks erhalten bleiben. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzung zu schließen, nicht standortgerechte Gehölze sind zu ersetzen. Alle 8 bis 12 Jahre ist ein fachgerechter Rückschnitt (Auf-den-Stock-setzen) auszuführen.
Die nicht überbauten Teile von Baugrundstücken im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.