Dächer von Gebäuden im Kerngebiet und Gewerbegebiet, deren Höhe nicht mehr als 9 m beträgt, sind flächendeckend zu begrünen. Die Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis des Bezirks Hamburg-Nord, unterirdische Straßenentwässerungsleitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Auf Stellplatzflächen ist je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.
Auf dem mit B gekennzeichneten Teil der privaten Grünfläche sind — an den Stellplätzen dicht, nach außen locker angeordnet — 40% der Fläche mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
Im allgemeinen Wohngebiet sind Staffelgeschosse mit Ausnahme der für die Erschließung der Staffelgeschosse notwendigen Fahrstuhl- und Treppenhäuser straßenseitig um mindestens 2 m zurückzusetzen.
Überfahrten sind an der Ostseite der Straße Steckelhörn nicht zulässig. Die Zufahrt zu der als Einstellplatz für Kraftfahrzeuge (St.Gem) ausgewiesenen Fläche ist nur von der Straße Bei den Mühren, die Ausfahrt nur nach der Katharinenbrücke hin zulässig.