Innerhalb der Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang von Gehölzen Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzfläche erhalten bleibt.
Innerhalb der mit „(d)" bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche darf oberhalb des obersten Vollgeschosses eine weitere Geschossfläche von 380 m2 errichtet werden.
Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt. Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche tlie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Im Sondergebiet sind nur ein Bau- und Gartenfachmarkt für die unter Buchstaben a und b genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 18.000 m2 und eine Imbiss-Gastronomie mit Backwaren¬verkauf auf einer Geschossfläche von höchstens 300 m2, die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Bau- und Gartenfachmarkt stehen, zulässig.
a) Kernsortimente ohne Beschränkung der Verkaufsflächen:
• Holz,
• Baumaterial,
• Bauelemente wie Fenster, Türen,
• Dämmstoffe,
• Fliesen,
• Bodenbeläge,
• Tapeten, Farben, Lacke,
• Werkstattmöbel,
• Badezimmereinrichtung,
• Gartenmöbel,
• Selbstbaumöbel,
• großvolumige Bausätze wie Sauna, Carport, Lauben, Hundehütten, Gewächshäuser,
• Rollläden und Gitter,
• Installations- und Sanitärbedarf,
• Haustechnik,
• Eisenwaren, Kleineisenwaren,
• Beschläge,
• Werkzeuge,
• Arbeitskleidung,
• bau- und gartentechnische Elektrogeräte,
• Spielplatzgeräte,
• Zweiradzubehör,
• Kraftwagenzubehör (ohne Car-Hifi),
• Zäune,
• Pflanzen,
• Pflanzengefäße,
• Torf und Erden,
• Dünge- und Pflanzenschutzmittel,
• Plastikwaren wie Eimer, Wannen,
• Besenwaren.
b) Zentrenrelevante Randsortimente mit einer maximalen Geschossfläche von insgesamt 1.200 m2:
• Teppiche,
• Wohnraumleuchten,
• Bastelartikel,
• Geschenk- und Dekoartikel,
• Glas, Porzellan, Keramik,
• Haushaltsgeräte,
• Reinigungsartikel,
• Heimtextilien,
• Campingbedarf,
• Zooartikel (einschließlich lebende Tiere),
• Schnittblumen,
• Fachliteratur.
Es sind mit Ausnahme der Bereiche nördlich Borchlingweg, am Lobsienweg und am Langmaackweg nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 55 Grad zulässig; für die Dachdeckung sind Dachpfannen oder Schiefer zu verwenden.
Für Ausgleichsmaßnahmen werden den in der Planzeichnung entsprechend umgrenzten Grundstücken die Flurstücke 913 und 971 der Gemarkung Osdorf zugeordnet.
Für Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm (in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.
Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein mindestens 1 m starfbau herzustellen.
Auf der mit „(M4)“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind zwölf Nistkästen für Höhlen- und Nischenbrüter sowie sechs Fledermauskästen in fachlich geeigneter Weise eingriffsvorgezogen anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.