Für die zur Domstraße, Ost-West-Straße und zum Meßberg gerichteten Aufenthaltsräume muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
Die nicht überbaubaren Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.
Sofern die Erschließung rückwärtiger Bauvorhaben auf den Flurstücken Nummern 1877 bis 1882 und auf dem Flurstück Nummer 4447 der Gemarkung Schnelsen über einen gemeinsamen Wohnweg erfolgt, sind zur Sicherung der Wohnruhe auf angrenzenden Grundstücken geeignete Maßnahmen zur Abgrenzung, Schalldämmung und Begrünung vorzunehmen.
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind in dem Vorhabengebiet nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet.
Außerhalb der mit „A" bezeichneten Flächen des Gewer-begebiets sind bei der Verblendung der Fassaden rote Ziegelsteine zu verwenden, bei Verwendung von anderen Materialien sind helle Farbtöne vorzusehen. Außerdem ist eine vertikale Gliederung der Fassaden vorzunehmen.
Auf den in der Planzeichnung bestimmten Standorten zur Anpflanzung von Einzelbäumen sind einheimische Laubbäume zu pflanzen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.