Für die zu erhaltende Hecke sind bei Beschädigung oder Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und der Umfang der Hecke erhalten bleiben.
Bei Gebäuden können für Geschosse oberhalb des ersten Vollgeschosses Überschreitungen der festgesetzten Traufhöhen zugelassen werden. Diese müssen gegenüber der ausgebildeten Oberkante des darunter befindlichen Geschosses ohne Berücksichtigung von Brüstungen, Geländern oder Einfassungen an allen Außenseiten der Gebäude so weit zurücktreten, dass der Neigungswinkel der Tangente an der ausgebildeten Oberkante des darunterliegenden Geschosses und an der Oberkante des Geschosses oberhalb des ersten Vollgeschosses einen Winkel von 50 Grad nicht überschreitet. Ausnahmen für die Erweiterung von Bestandsgebäuden können zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 talseitig sowie an zwei weiteren Außenseiten eingehalten werden.
Für die Erschließung der Gewerbegebiete und des Sondergebietes sind weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Zwischen der Bundesautobahn „Westliche Umgehung Hamburg", die außerhalb des Planbereichs entlang der östlichen Grenze des Bebauungsplans verläuft, und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.
Auf den mit „B" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.
Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.
Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte zulässig. Die Dächer sollen höchstens 20 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig.
Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind 10 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu verwenden. Für je 2 m² ist mindestens ein Gehölz zu verwenden.