XP_TextAbschnitt



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  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c438ab4a-fbd9-4708-9ac4-69d7e7feddf7

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c438ab4a-fbd9-4708-9ac4-69d7e7feddf7
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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg26
    schluessel
    • §3 Nr.2
    text
    • Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß und Obergeschoß muß in Anlehnung an die Altbebauung erkennbar sein.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4400afb-74e0-409c-a56a-0bce0f06e6a6

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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    schluessel
    • §2 Nr.28
    text
    • Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig. Die Lichtquellen sind zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung notwendige Maß zu beschränken.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4554abd-f269-4317-a4e1-38f2b142b87a

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4554abd-f269-4317-a4e1-38f2b142b87a
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity3
    schluessel
    • §2 Nr.16
    text
    • Gebäude mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch Anlagen erneuerbarer Energien zu versorgen, die 30 v.H. oder höhere Anteile des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfes decken. Im begründeten Einzelfall können geringe Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden. Elektrische Wärmepumpen sind nur zulässig, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dezentrale Warmwasseranlagen sind nur dort zulässig, wo der tägliche Warmwasserbedarf bei 60 Grad Celsius weniger als 1 Liter je m² Nutzfläche beträgt. Die Anforderung nach den Sätzen 1 und 2 kann ausnahmsweise auch durch den Abschluss eines langjährigen Vertrages über die Lieferung von Brauchwarmwasser mit einem von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewählten Wärmelieferanten erfüllt werden; für die Vertragsdauer gelten die Anforderungen der Sätze 1 bis 3 dann als erfüllt. Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen, sofern nicht Brennstoffzellen zur ausschließlichen Wärme- und Warmwasserversorgung eingesetzt werden. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach den Sätzen 1 bis 6 kann auf Antrag befreit werden, wenn die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung soll zeitlich befristet werden.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4722302-6be2-4742-8063-43a62a7a5428

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4722302-6be2-4742-8063-43a62a7a5428
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf7(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.4
    text
    • In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 7, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4734bc0-3845-4571-a5ac-64d6c9cc00af

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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4734bc0-3845-4571-a5ac-64d6c9cc00af
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D308-1
    schluessel
    • Nr. 4.6
    text
    • Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Fläche über der Garage unter Erdgleiche, die nicht als Einstellplatz für Kraftfahrzeuge genutzt werden kann, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c492d2c6-3b5c-4d90-9d85-4b27ea2a1fb4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c492d2c6-3b5c-4d90-9d85-4b27ea2a1fb4
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c492d2c6-3b5c-4d90-9d85-4b27ea2a1fb4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek3(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.1
    text
    • Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 3“ wird dem Gesetz hinzugefügt.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c49e61df-e686-47ad-8dbb-98272822308d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c49e61df-e686-47ad-8dbb-98272822308d
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c49e61df-e686-47ad-8dbb-98272822308d
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf42(1Aend)
    schluessel
    • §1
    text
    • In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 42 vom 21. April 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 159) werden folgende Vorschriften angefügt: „3. Im Kerngebiet zwischen der Straße Sachsentor und der Bergedorfer Schloßstraße von der Westgrenze des Flurstücks 572 bis zur Ostgrenze des Flurstücks 543 (neu: 4535) der Gemarkung Bergedorf sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 4. Das in Nummer 3 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als „Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4a0251d-16ba-4852-b388-0a8bd97f094e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4a0251d-16ba-4852-b388-0a8bd97f094e
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4a0251d-16ba-4852-b388-0a8bd97f094e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg62(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.2.7.1
    text
    • 7.1 Im Kerngebiet sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die gewerblichen Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von gewerblichen Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch baulichen Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4ade627-c335-4c99-956c-3c876611f503

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4ade627-c335-4c99-956c-3c876611f503
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4ade627-c335-4c99-956c-3c876611f503
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg32
    schluessel
    • §2, Nr.8
    text
    • Die Anwendung von Tausalzen und tausalzhaltigen Mitteln sowie von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf privaten Flächen unzulässig.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4bdd0f1-9911-48bc-a655-7551b82ca20d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4bdd0f1-9911-48bc-a655-7551b82ca20d
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_c4bdd0f1-9911-48bc-a655-7551b82ca20d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sternschanze7
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im Kerngebiet sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe gemäß § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber und Betriebsleiterinnen bzw. Betriebsleiter sowie sonstige Wohnungen unzulässig. Im Kerngebiet werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummern 1 und 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen. Im Kerngebiet können Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zugelassen werden.