Südlich der Straße Rote Brücke / beiderseits der Straße Billbrookdeich (Einwirkungsbereich des Mittelwellensenders Moorfleet) sind in den Gewerbegebieten explosionsgefährdete Betriebe, in denen zündfahige Flüssigkeiten und Gase verwendet, erzeugt, gelagert (ohne Heizöl- Eigenbedarf) oder umgeschlagen werden, sowie Tankstellen und Fuhrunternehmen unzulässig.
Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.
Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 852 und 3 der Gemarkung Billwerder Ausschlag an die Marckmannstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.
Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.
Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei Gruppenhausbebauung mit Sielanschlüssen 450 qm, bei Reiheneinzelhäusern 200 qm nicht unterschreiten.
Bei einigen am Alsterufer belegenen rot umrandeten Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 5000 qm betragen.
Im allgemeinen Wohngebiet sind nur zwei voneinander
getrennte Tiefgaragen und zwei Tiefgaragenzufahrten
zulässig: eine Tiefgaragenzufahrt im Nordwesten des
Plangebiets am Erna-Stahl-Ring und eine Tiefgaragenzufahrt
im Südosten des Plangebiets an der Großen Horst.
Für Baum- und Strauchpflanzungen sind 90 vom Hundert standortgerechte einheimische Arten zu verwenden; Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdböden aufweisen.