Die mit „(M3)“ bezeichnete Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Erlenbruchwald dauerhaft zu erhalten.
Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheit
und Begegnung“ sind – mit Ausnahme des in der Planzeichnung
mit „(A)“ bezeichneten Zufahrtsweges von der
Horner Landstraße – Geh- und Fahrwege in wasser- und
luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze sind in
vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.
Über dem Altspülfeld ist eine Basisdichtung, bestehend aus einer 150 cm starken mineralischen Dichtschicht aus homogenem klassierten Schlick und einer Kunststoffbahn (Polyethylen-Bahn) zu bauen.
„5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt:
5.1 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird für die „Bäugrundstücke für den Gemeinbedarf“ die Zweckbestimmung „Alters- und Pflegeheim“ durch die Zweckbestimmung »Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)“ ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze in geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze Zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen.
Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit „E“ bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird.
Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern einschließlich der Fläche über den Garagen unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.