Auf dem Flurstück 778 (Hasselwerder Straße 69) sind auf der als Dorfgebiet ausgewiesenen Fläche, bei Inanspruchnahme der Baumöglichkeiten auf der Fläche für Landwirtschaft, als Ausgleichsmaßnahme 260 m² mit hochwachsenden einheimischen Gehölzen zu bepflanzen. Es sind 10 vom Hundert (v. H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. als Sträucher zu pflanzen.
Auf der als Sport- und Spielanlage festgesetzten Fläche
(Flurstücke 6564, 5240, 6567, 6566 und einer Teilfläche
von Flurstück 6565 der Gemarkung Barmbek) sind innerhalb
der überbaubaren Fläche nur Gebäude mit den für
die Nutzung der Sportanlage notwendigen Räumen (zum
Beispiel Vereinshaus, Vereinslokal, Tribüne, Sozialräume)
zulässig.
Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.
In den Gewerbegebieten ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder frei wachsenden Sträuchern einzufassen.
Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.
In den Gewerbegebieten sind ausschließlich das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Lagerplätze, Lagerhäuser, Tankstellen, Bordelle und bordellartige Betriebe sind unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.“
Für die Wohngebiete gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die äußere Farbgestaltung von baulichen Anlagen sowie von Gliederungselementen (zum Beispiel Mauervorsprüngen, Tür- und Fenstereinfassungen) ist in Anpassung an die vorherrschende Gestaltung vorzunehmen.