Die in der Planzeichnung an der Tarpenbekstraße festgesetzte
Schutzwand ist beidseitig auf mindestens 30 vom
Hundert der Wandfläche mit mindestens drei unterschiedlichen
Arten beziehungsweise Sorten von Schling- oder
Kletterpflanzen zu begrünen; in den bepflanzten Abschnitten
ist je 2 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Im Vorhabengebiet sind insgesamt zehn standortgerechte Laubbäume zu pflanzen. Die anzupflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm bis 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.
Es sind höchstens zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Ausnahmen für genehmigungspflichtige Umbauten in Bestandsgebäuden, die bereits mehr als zwei Wohnungen aufweisen, können zugelassen werden.
Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Sträuchern zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.
Im Rahmen des festgesetzten Baugebietes sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrages oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrages sind zulässig.
Im Gewerbegebiet sind Betriebe und Anlagen mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze, unzulässig.