Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist die Bepflanzung so durchzuführen, daß ein Abstand der Pflanzen von 1 m eingehalten wird. Es sind 10 vom Hundert (v.H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu pflanzen.
Für die mit Anpflanzgebot ausgewiesenen Flächen sind 10 vom Hundert (v.H.) klein- bis mittelkronige Laubbäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. Sträucher mit einer Höhe von mindestens 1 m zu pflanzen. Dabei ist je 2 m² eine Pflanze zu verwenden.
Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Die Außenwände der Gebäude auf der mit (A) bezeichneten Fläche des Kerngebietes sowie die Außenwände der zur Parkanlage östlich der Straße am Schiffwasser geplanten Wohngebäude sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Im Gewerbegebiet auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche westlich Rüschweg sind Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Grundfläche von 300 m² zulässig. In den übrigen Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.
Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Sülldorf 7 / Iserbrook 19 vom 9. Oktober 1985 (HmbGVBl. S. 285) wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 7 / Iserbrook 19 “ wird dem Gesetz hinzugefügt.
2.In § 2 wird die folgende Nummer 3 angefügt:
„3. Im Gewerbegebiet sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, de-ren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“
Im Kerngebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) werden ausgeschlossen.